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Erstattungsbeispiele

Erstattungsbeispiele:

 

Beispiel für anfallende Rechnungen und die Erstattung aus den jeweiligen Tarifen

Leistungsbeispiele
Behandlung / Rechnungsbetrag
Erstattung
Komfort-Zahn
Erstattung
Komfort-PLUS
Erstattung
Komfort-TOP
Zahnersatz
Keramikkronen, Metallkosten,
Honorarkosten; Gesamt: 3.800,00 €
Leistung der GKV: 1.700,00 €
Zahnarzt-Praxisgebühr 10,00 €



1.430,00 €
5,00 €



1.620,00 €
5,00 €



1.620,00 €
5,00 €
Sehhilfe
Gestell und Gläser: 165,00 €

165,00 €

165,00 €

165,00 €
Heilpraktiker
6 Behandlungen zu 50,00 €

240,00 €

240,00 €
Naturheilkunde durch einen Arzt:130,00 €
104,00 €
Heilmittel
20 x Massagen, 20 x Fango
Selbstbeteiligung 90,00 €


72,00 €


72,00 €
Medikamente
10 Medikamente zu 10,00 €

80,00 €
Impfung
Typhus und Hepatitis A 65,00 €

52,00 €
Krankenhaus
21 Tage Aufenthalt; gesetzliche
Eigenbeteiligung von 210,00 €


210,00 €
Gesamterstattung
1.600,00 €
2.102,00 €
2.548,00 €
 
Monatsbeitrag für einen 35-jährigen Mann
15,23 €
21,07 €
28,22 €

 

Erstattungsbeispiele Zahnersatz
In dem folgenden Beispiel soll aufgezeigt werden, wie sich Ihre Ansprüche bei Zahnersatz in den ersten
Versicherungsjahren zusammensetzen, ausgehend von einem einheitlichen Rechnungsbetrag:

Ausgangsbeispiel:
Gesamtrechnungsbetrag für eine größere Zahnersatzmaßnahme: 5.000,00 €
Angenommen Sie würden von der gesetzlichen Krankenversicherung auf den vollen Rechnungsbetrag Ihren Zuschuss erhalten, max. 65% (Bonussystem): 3.250,00 €

Leistungen aus den KV-Zusatzpaketen für dieses Beispiel:

 
Leistung
Komfort-Zahn
Gesamt-
Erstattung
Leistung
Komfort-PLUS
Gesamt-
Erstattung
Leistung
Komfort-TOP
Gesamt-
Erstattung
1. Versicherungsjahr
975,00 €
84,50%
1.025,00 €
85,50%
1.025,00 €
85,50%
2. Versicherungsjahr
1.025,00 €
85,50%
1.100,00 €
87,00%
1.100,00 €
87,00%
3. Versicherungsjahr
1.075,00 €
86,50%
1.175,00 €
88,50%
1.175,00 €
88,50%
4. Versicherungsjahr
1.125,00 €
87,50%
1.250,00 €
90,00%
1.250,00 €
90,00%
ab 5. Versicherungsjahr
1.375,00 €
92,50%
1.625,00 €
97,50%
1.625,00 €
97,50%

Tatsächlich ist die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit einem Bonus von 65% in der Praxis häufig geringer, da Sie nur eine Erstattung nach einem Festzuschußsystem erhalten.

Gerade bei einer höherwertigen Versorgung fällt die gesetzliche Leistung prozentual wesentlich geringer aus (siehe Beispiel "Brücke"), die Leistungen aus den KV-Zusatzpaketen werden dadurch noch wertvoller!

Erstattungsbeispiel Brücke
Befund: zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn. Für die Regelversorgung werden zwei
Verblendungen berücksichtigt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet einen Festzuschuss.
Die Regelversorgung umfasst eine Seitenzahnbrücke (Metallbrücke kunststoffverblendet)

Regelversorgung:
Rechnungs
Gesamt-
betrag

715,00 €
Festzuschuss
der GKV


354,90 €
Gesamt
GKV und
Privat
Festzuschuss
mit 60% Bonus

425,90 €
Gesamt
GKV und
Privat
Festzuschuss
mit 65% Bonus

461,40 €
Gesamt
GKV und
Privat

Eigenanteil

360,10 €



289,10 €

253,60 €

 
Komfort-Zahn
251,55 €
85%
216,05 €
89%
198,30 €
92%
 
Komfort-PLUS
287,30 €
90%
251,80 €
95%
234,05 €
97%
 
Komfort-TOP
287,30 €
90%
251,80 €
95%
234,05 €
97%

Entscheidet sich der Patient für eine gleichartige Versorgung, z.B. eine keramisch verblendete Inlaybrücke, so wird für diese Leistung kein höherer Zuschuss gewährt. Die prozentuale Gesamterstattung der gesetzlichen Kranken versicherung verringert sich auf bis zu 46 %.

Gleichartige Versorgung:


Rechnungs
Gesamt-
betrag

765,00 €
Festzuschuss
der GKV


354,90 €
Gesamt
GKV und
Privat

46% (GKV)
Festzuschuss
mit 60% Bonus

425,90 €
Gesamt
GKV und
Privat

56% (GKV)
Festzuschuss
mit 65% Bonus

461,40 €
Gesamt
GKV und
Privat

60% (GKV)

Eigenanteil
 

410,10 €


339,10 €


303,60 €

   
Komfort-Zahn  
281,55 €
83%
246,05 €
88%
228,30 €
90%
   
Komfort-PLUS  
319,80 €
88%
284,30 €
93%
266,55 €
95%
   
Komfort-TOP  
319,80 €
88%
284,30 €
93%
266,55 €
95%

Entscheidet sich der Patient für eine andersartige Versorgung, z.B. ein Implantat (960,- €) mit einer Keramikkrone (500,- €) fällt die prozentuale Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 24% des Rechnungsbetrages.

Andersartige Versorgung:



Rechnungs
Gesamt-
betrag


1.460,00 €
Festzuschuss
der GKV



354,90 €
Gesamt
GKV und
Privat


24% (GKV)
Festzuschuss
mit 60% Bonus


425,90 €
Gesamt
GKV und
Privat


29% (GKV)
Festzuschuss
mit 65% Bonus


461,40 €
Gesamt
GKV und
Privat


32 % (GKV)
Eigenanteil  
1.105,10 €
1.034,10 €
998,60 €
   
Komfort-Zahn  
698,55 €
72%
663,05 €
75%
645,30 €
76%
   
Komfort-PLUS  
771,55 €
77%
736,05 €
80%
718,30 €
81%
   
Komfort-TOP  
771,55 €
77%
736,05 €
80%
718,30 €
81%

Fazit: Je hochwertiger die Zahnersatzmaßnahme ausfällt, desto geringer ist die prozentuale Abdeckung durch die gesetzliche Krankenversicherung an der Gesamtrechnung.

 

Leistungsbeispiel: Heilpraktikerbehandlung:

Rechnung/
Liquidation
GebüH
Rechnungsbetrag
Erstattung
Komfort-Zahn
Erstattung
Komfort-PLUS
Erstattung
Komfort-TOP
eingehende
Untersuchung
1
18,00 €
0,00 €
14,40 €
14,40 €
Beratung
5
10,00 €
0,00 €
8,00 €
8,00 €
Akupunktur 10 Behandlungen
21,1
128,00 €
0,00 €
102,40 €
102,40 €
Chiropraktische
Behandlung
34,1
51,00 €
0,00 €
40,80 €
40,80 €
Teilmassagen
10 Behandlungen
76,00 €
0,00 €
60,80 €
60,80 €
Gesamt:    
0 EUR
226,40 EUR
226,40 EUR


Wie kann ich selbst die Höhe der Erstattung bei Zahnersatz berechnen und wie wirkt sich die Höchsterstattung in den ersten 4 Versicherungsjahren auf meine Leistung aus ?

Sie können Ihren Erstattungsanspruch für Zahnersatz (auch für Keramik- oder Goldinlays, Keramikverblendungen, Kronen etc.) schnell folgendermaßen berechnen:
Grundlage ist der Rechnungsbetrag für die Zahnersatzmaßnahme.

Ihre Gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten einer Zahnersatzmaßnahme mit einem Festzuschuss. Von diesem Zuschuss erhalten Sie dann eine Leistung in Höhe von 50%, nach 5-jähriger Vorsorge 60% und nach 10-jähriger Vorsorge 65% des Festzuschusses (Bonussystem).

Sie erhalten aus dem Komfort-Zahn-Paket zuerst eine Erstattung in Höhe von 20% vom Rechnungsbetrag und danach 50% der Differenz der Gesamterstattung (GKV und Privat) zu Ihrer Eigenbeteiligung:
Sie erhalten aus dem Komfort-PLUS und Komfort-TOP-Paket zuerst eine Erstattung in Höhe von 30% vom Rechnungsbetrag und danach 50% der Differenz der Gesamterstattung (GKV und Privat) zu Ihrer Eigenbeteiligung.

Beispiel:

Rechnungsbetrag 3.000,00 €

Komfort-Zahn
20%
Leistung GKV Eigen-
beteiligung
Komfort-Zahn davon 50%
Komfort-Zahn
Gesamt
Komfort-Zahn und
GKV Gesamt
600,00 € 1.500,00 € 900,00 € 450,00 € 1.050,00 € 2.550,00 €

Komfort-PLUS / TOP 30% Leistung GKV Eigen-
beteiligung
Komfort-PLUS / TOP davon 50%
Komfort-PLUS / TOP Gesamt Komfort-PLUS / TOP und GKV Gesamt
900,00 € 1.500,00 € 600,00 € 300,00 € 1.200,00 € 2.700,00 €

Angenommen die in dem Beispiel genannte Behandlung würde schon im ersten Versicherungsjahr (natürlich nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten), z.B. 9 Monate nach Versicherungsbeginn auf Sie zukommen. Dann wären die Höchstgrenzen im ersten Versicherungsjahr zu berücksichtigen und Ihre Erstattung würde sich wie folgt darstellen:

Rechnungsbetrag 3.000,00 €

Komfort-Zahn
20%
Leistung GKV Eigen-
beteiligung
Komfort-Zahn davon 50%
Komfort-Zahn
Gesamt
Komfort-Zahn und
GKV Gesamt
200,00 € 1.500,00 € 1.300,00 € 650,00 € 850,00 € 2.350,00 €

Komfort-PLUS / TOP 30% Leistung GKV Eigen-
beteiligung
Komfort-PLUS / TOP davon 50% Komfort-PLUS / TOP Gesamt Komfort-PLUS / TOP und GKV Gesamt
300,00 € 1.500,00 € 1.200,00 € 600,00 € 900,00 € 2.400,00 €

Fazit: trotz der Höchstbegrenzung im ersten Versicherungsjahr (Komfort-Zahn 20% maximal 200,00 € und
Komfort-PLUS / Komfort-TOP-Paket maximal 300,00 €) fällt die Gesamterstattung mit Übernahme der
verbleibenden Restkosten in Höhe von 50% sehr hoch aus. Sie genießen also ab sofort einen sehr
attraktiven Versicherungsschutz.

Leistungsbeispiel Komfort-Pakete und DENT-Serie

Höherwertiger Zahnersatz (z.B. Implantate bei 3 fehlenden Zähnen)
Rechnungsbetrag:   3.000,00 €                      
Regelversorgung (Metallbrücke): 950,00 €

Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung:

618,00 €

Leistungen Komfort-Zahn Komfort-PLUS / TOP DENT-FEST/ DENT-PLUS DENT-MAX
1. Versicherungsjahr 1.291,00 € 1.341,00 € 250,00 € / 1.316,00 € 182,00 €
2. Versicherungsjahr 1.341,00 € 1.416,00 € 618,00 € / 1.500,00 € 582,00 €
3. Versicherungsjahr 1.391,00 € 1.491,00 € 618,00 € / 1.500,00 € 982,00 €
4. Versicherungsjahr 1.441,00 € 1.566,00 € 618,00 € / 1.500,00 € 1.382,00 €
ab 5. Versicherungsjahr 1.491,00 € 1.641,00 € 618,00 € / 1.500,00 € 1.782,00 €


Bei dem Beispiel wurde eine 10-jährige Vorsorge gem. §55 SGB V unterstellt (Bonusheft = 65% der Regelversorgung)
Bei dem Tarif DENT-FEST werden in den ersten 4 Versicherungsjahren maximal folgende Beträge erstattet: 1. Jahr: 250,00 €, 1.-2. Jahr insgesamt 750,00 €, 1.-3. Jahr insgesamt 1.250,00 € und 1.-4. Jahr: 1.750,00 Euro (bei mehreren Versicherungsfällen in den ersten 4 Jahren kann die Leistung aus dem Tarif DENT-FEST somit noch geringer als oben beschrieben ausfallen)

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