SIGNAL IDUNA DENT-FEST und DENT-PLUS
DENT-FEST
| Zahnbehandlung |
Nein |
| Zahnersatz (ohne Inlays) |
|
| - Regelversorgung |
Verdoppelung der GKV-Leistung* |
- höherwertige Versorgung (im Rahmen der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) |
Verdoppelung der GKV-Leistung* |
| Kieferorthopädie |
Nein |
| Professionelle Zahnreinigung |
Nein |
| * nicht mehr als 100% inclusive der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) |
|
keine Wartezeit
keine Zahnfragen
Höchstleistungen in den ersten 4 Versicherungsjahren:
- 1. Versicherungsjahr 250 €
- 1.-2. Versicherungsjahr 750 €
- 1.-3. Versicherungsjahr 1.250 €
- 1.-4. Versicherungsjahr 1.750 €
- ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt
- bei Unfällen entfallen die Begrenzungen
- Nicht erstattungsfähig sind in dem Tarif DENT-FEST die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne und Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder begonnen haben.
DENT-PLUS
Die Zahnabsicherung DENT-PLUS setzt sich aus den Tarifen DENT-FEST und Z50-3 zusammen. Als erste Leistung werden bei Zahnersatz aus dem Tarif DENT-FEST die gesetzlichen Leistungen wie oben beschrieben verdoppelt. Als zweite Leistung werden 50% der insgesamt verbleibenden Restkosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie übernommen.
Für verbleibende Restkosten aus dem Tarif Z50-3 werden folgende Leistungen erbracht: |

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50 % der Restkosten (Regelversorgung und auch höherwertige Versorgung im vollen Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte) bis 1.280,00 € Leistung im Kalenderjahr für: ·
- Zahnersatz incl. Inlays und Implantate
- Zahnbehandlung (z.B. Kunststoff-Füllungen, Prophylaxe)· Kieferorthopädie
- prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den Nrn. 100-102 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zum Regelhöchstsatz der GOZ
- professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr gemäß Gebührenziffer 405 GOZ
- Restkostenerstattung, die über die o.g. Maximalerstattungen des DENT-FEST hinausgehen.
Ist keine Vorleistung (GKV u. andere) gegeben, erfolgt die Erstattung zu 50% vom Rechnungsbetrag.
Die Wartezeit für den Z50-3 beträgt 8 Monate. Bei Unfall entfällt die Wartezeit. |

Übersicht DENT-PLUS - Leistungen aus den Tarifen DENT-FEST und Z50-3
| Tarifliche Leistungen |
DENT-FEST und Z50-3 |
| Zahnbehandlung (z.B. Kunststoff-Füllungen) |
50% |
| Zahnersatz |
|
| - Regelversorgung |
Verdoppelung der GKV-Leistung* und zusätzlich 50% der verbleibenden Restkosten |
- höherwertige Versorgung im Rahmen der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) |
Verdoppelung der GKV-Leistung* und zusätzlich 50% der verbleibenden Restkosten |
| Inlays |
50% |
| Kieferorthopädie |
50% |
| Professionelle Zahnreinigung (gemäß Ziffer 405 GOZ) |
50% |
| * nicht mehr als 100% inclusive der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) |
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Höchstleistungen der Zahnabsicherung DENT-PLUS in den ersten 4 Versicherungsjahren insgesamt:
- 1. Versicherungsjahr insgesamt bis zu 1.530 €
- 1.-2. Versicherungsjahr insgesamt bis zu 3.310 €
- 1.-3. Versicherungsjahr insgesamt bis zu 5.090 €
- 1.-4. Versicherungsjahr insgesamt bis zu 6.870 €
- ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt aus dem Tarif DENT-FEST; der Tarif Z50-3 leistet in den versicherten Bereichen immer 50% der verbleibenden Kosten bis zu 1.280,00 Euro Leistung je Kalenderjahr
- Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne (DENT-FEST) und Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder begonnen haben.
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