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Kommissaranwärter 2011

Unsere Empfehlung zur Absicherung für Kommissaranwärter:  (Monatsbeiträge weiblich/männlich, 24 Jahre)

Als GdP-Mitglied erhalten Sie bei der SIGNAL IDUNA / PVAG Sonderkonditionen und beitragsfreie Zusatzleistungen. In der folgenden Tabelle ist unsere Absicherungsempfehlung für Kommissaranwärter aufgeführt. Ausführlichere Informationen finden Sie auch in den Ausführungen unterhalb der Tabelle. 

Leistungsart

Tarife / Leistungen

Monatsbeitrag

   
weiblich/männlich 24 Jahre

Kranken- und Pflegeversicherung:

 

 

Krankenversicherung,
aktive stationäre Wahlleistungen, Pflegepflichtversicherung

Beitragsfreie Anwartschaft als GdP-Mitglied für die Tarife AB 30 und SB-R 30. Pflegepflichtversicherung.
Aktive Leistungen für Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld

 

 

14,92 € / 13,49 €

Absicherung bei Polizeidienst-/
Vollzugsdienstunfähigkeit:

 

 

Vollzugsdienstunfähigkeitsrente:

500,00 € monatliche Rente ;
bei Vollzugsdienstunfähigkeit wird die Rente in jedem Fall für 72 Monate geleistet (36.000 €) und auch darüber hinaus bis zum 60. Lebensjahr, wenn auch die allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt.

  

 

34,03 € / 33,16 €

 

 

 

Unfallversicherung

Unfallbedingte Vollzugsdienstunfähigkeit:
Versicherungssumme ab 10% VD:
50.000,00 € (bei einem Invaliditätsgrad ab 10% und Entlassung aus dem Vollzugsdienst wird die Summe in voller Höhe ausgezahlt).
Unfallrentenkapital 250.000,00 € (ab 50% Invalidität werden 250.000,00 € ausgezahlt, bei Vollinvalidität 1.000.000,00 €).

 

 

 

 16,91 € / 17,90 €

Monatsbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung + Absicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit

 

 

 65,86 € / 65,49 €

Sinnvolle Ergänzung für Berufseinsteiger bis 25. LJ.:

GdP-Rente (Riester-Rente)

 

 

GdP-Rente mit staatlicher Förderung in Höhe von 154,00 € pro Jahr + einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,00 €

 

 

15,00 € / 15,00 €

 Gesamter Monatsbeitrag

 

 80,86 € / 79,55 €

Monatsbeiträge gemäß oben genannter Absicherung:

Eintrittsalter

Weibl.

Männl.

20

76,36 €

76,55 €

21

77,42 €

77,33 €

22

78,49 €

78,10 €

23

79,67 €

78,83 €

24

80,86 €

79,55 €

25

83,78 €

81,48 €

26

85,11 €

82,22 €

27

86,43 €

83,03 €

28

87,89 €

83,89 €

Kommissaranwärter 2011

Heilfürsorge und Beihilfe:

Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Freie Heilfürsorge bis zur Versetzung in den Ruhestand. Ein Beitrag für diese Versorgung muss im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht erbracht werden. Lediglich der Beitrag für die private Pflege-Pflichtversicherung muss übernommen werden.

Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung = Zahnersatz auf Kassenniveau, keine Heilpraktikerleistungen, keine stationären Wahlleistungen.

Während der aktiven Dienstzeit besteht für den Polizeibeamten in Teilbereichen ein zusätzlicher Beihilfeanspruch, z.B. für stationäre Wahlleistungen (2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung).

Ab Versetzung in den Ruhestand entfällt die Freie Heilfürsorge und es besteht ein Beihilfeanspruch in Höhe von 70% der beihilfefähigen Aufwendungen, so dass 30% privat versichert werden müssen.

Absicherungsbedarf für Kommissaranwärter:

  • Anwartschaftsversicherung für Beihilfetarife, die ab Pensionierung greifen  (Zusicherung ab Pensionierung ohne erneute Gesundheitsprüfung die entsprechenden Tarife versichern zu können).
  • Optional aktive Tarife, die sofort Versicherungsschutz bieten, z.B. für stationäre Wahlleistungen, Zahnersatz, Heilpraktiker.
  • Pflege-Pflichtversicherung

Bei der Anwartschaftsversicherung unterscheidet man die „Kleine“- und die „Große“- Anwartschaft. Beide Anwartschaften garantieren Ihnen, dass Sie bei Pensionierung die entsprechenden Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung aktivieren können.

Bei der kleinen Anwartschaft wird der Beitrag mit dem tatsächlichen Alter bei Pensionierung berechnet (z.Zt. 62 Jahre) und bei der großen Anwartschaft wird das ursprüngliche Eintrittsalter berücksichtigt.

Der Beitrag fällt bei der Wahl der kleinen Anwartschaft im Pensionsalter höher aus, als bei der Wahl der großen Anwartschaft.

Ihre Versorgung bei Krankheit:

Ausbildungsbeginn bis zur Pensionierung:

100% Freie Heilfürsorge auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung

Möglichkeiten der Absicherung:

  • Kleine Anwartschaft für die ambulanten und stationären Grundleistungen (Tarife AB 30 und SB-R 30) = Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie bei Eintritt in den Ruhestand die Mindesttarife ohne erneute Gesundheitsprüfung versichern können.
  • Zusätzlich aktive Tarife für die stationären Wahlleistungen (Tarife R-SB-W 50 und R-SEB 50, R-EKH 10) und eine kleine Anwartschaft für ambulante Restkosten, die von der Beihilfe nicht voll getragen werden (AEB 70).
  • Zusätzlich aktive Tarife für den Bereich Zahnersatz, Sehhilfen, Kuren und Auslandsreisen (Tarife R-GE und Z50-3)

Bei allen Varianten müsste zusätzlich eine Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigt werden.

Beitragsaufkommen: Beispiel: männlich 24 Jahre

  • Monatsbeitrag kleine Anwartschaft (AB 30 und SB-R 30: 3,55 €) - als GdP-Mitglied während der Ausbildung beitragsfrei und PVB: 10,35 € (Pflege)
  • Monatsbeitrag kleine Anwartschaft (AB 30, SB-R 30, AEB 70), aktive stationäre Wahlleistungen (R-SB-W 50 und R-SEB 50, R-EKH 10: 6,69 €), davon 3,55 € als GdP-Mitglied beitragsfrei und PVB: 10,35 € – insgesamt effektiv 13,49 €
  • Monatsbeitrag kleine Anwartschaft (AB 30, SB-R 30), aktive Tarife (R-SB-W 50, R-SEB 50, R-EKH 10, R-GE, Z50-3: 15,04 €), davon 3,55 € als GdP-Mitglied beitragsfrei und PVB: 10,35 € - insgesamt effektiv 21,84 €

Für Frauen (24 Jahre)  würde der effektive Beitrag bei Möglichkeit 1 ebenfalls 10,35 € betragen, bei Möglichkeit 2: 14,92 € und bei Möglichkeit 3: 27,38 €.

Versorgungssituation als Kommissaranwärter auf Widerruf:

Während der Ausbildung werden Kommissaranwärter bei Dienst-/Polizeidienstunfähigkeit in jedem Fall aus dem Polizeivollzugsdienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Im Regelfall besteht im ersten Ausbildungsjahr kein Rentenanspruch, da die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Erwerbsminderung eine Rente.

Lediglich bei einem Dienstunfall wird ein Unterhaltsbeitrag bei mindestens 20%iger Erwerbsbeschränkung geleistet.

Absicherungsbedarf für Kommissaranwärter:

  1. Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung
  2. Unfallversicherung

Versicherbar im Rahmen einer Dienstunfähigkeits- / Vollzugsdienstunfähigkeitsrente mit Leistungen bei Krankheit und Unfall bzw. im Rahmen der Unfallversicherung (Versicherungsschutz besteht bei unfallbedingten Versicherungsfällen).

Leistungen des Dienstherrn:

Beamte auf Widerruf

Dienstunfähigkeit

Tod

durch Dienstbeschädigung

Keine Versorgung

Keine Hinterbliebenenversorgung

durch Dienstunfall

Unterhaltsbeitrag ab 20%*

Unterhaltsbeitrag

durch Krankheit oder Freizeitunfall

Keine Versorgung

Keine Hinterbliebenenversorgung

*der maximale Unterhaltsbeitrag beträgt 66 2/3% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die nach Ernennung zum Beamten auf Probe zuerst gezahlt würden.

Bei einer privaten Absicherung sollte darauf geachtet werden, dass bereits für den Fall der Vollzugsdienstunfähigkeit eine Leistung erfolgt, auch wenn nach der Entlassung aus dem Vollzugsdienst zukünftig ein anderer Beruf ausgeübt werden kann.
Gleichzeitig ist es wichtig eine Vorsorge für langfristige finanzielle Folgen zu erhalten, wenn keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.

Möglichkeiten der Absicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit:

In Kombination mit einer Dienstunfähigkeits- / Vollzugsdienstunfähigkeitsrente:

Versicherte Rente: 750,00 € (Leistung bei Krankheit und Unfall)

Die monatliche Rente wird bei Vollzugsdienstunfähigkeit im Leistungsfall für einen Zeitraum von 72 Monaten geleistet (= 54.000,00 €) und auch danach, wenn weiterhin eine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt. (Beitrag männlich, 24 Jahre: 49,18 €; ohne Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit: 29,08 €)

Unsere Empfehlung:

  1. Versicherte Vollzugsdienstunfähigkeitsrente bei "Krankheit und Unfall": 500,00 €, bei Vollzugsdienstunfähigkeit erfolgt die Zahlung der monatlichen Rente in jedem Fall für einen Zeitraum von 72 Monaten (Gesamtleistung 36.000,00 €) und darüber hinaus bis zum 60. Lebensjahr, wenn auch eine "allgemeine" Dienstunfähigkeit vorliegt.
  2. Zusätzlich alleine für den "Unfallbereich" eine Invaliditätssumme in Höhe von 50.000,00 €, die ab 10% Invalidität und gleichzeitiger Vollzugsdienstunfähigkeit sofort ausgezahlt wird
  3. Unfallrentenkapital in Höhe von 250.000,00 Euro (bei 50% Invalidität 250.000,00 € Leistung, bei 100% 1.000.000,00 €) für die Absicherung von Langzeitfolgen
  4. Monatsbeitrag Vollzugsdienstunfähigkeits- und Unfallabsicherung gesamt 51,06 € (24 Jahre, männl) bzw. 50,94 € (24 Jahre, weiblich) .

Die Invaliditätsleistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit ab einem Invaliditätsgrad von 10% (Unfallversicherung) in Höhe von 50.000,00 € soll vor allem dazu dienen, Ihnen nach dem Leistungsfall einen beruflichen Neueinstieg zu erleichtern. Zusammen mit der Vollzugsdienstunfähigkeitsrente in Höhe von 500,00 Euro, die mindestens für einen Zeitraum von 72 Monaten geleistet wird, stehen somit bei einem Unfall insgesamt Leistungen in Höhe von 86.000,00 Euro zur Verfügung

Speziell bei einem Leistungsfall während der Ausbildung reichen „geringe“ Unfallfolgen aus, die eine Entlassung aus dem Vollzugsdienst zur Folge haben.

Bei krankheitsbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit stehen in jedem Fall 36.000,00 € aus der Vollzugsdienstunfähigkeitsrente zur Verfügung.

Für schwerwiegendere Unfallfolgen ist die Absicherung des Unfall-Rentenkapitals sinnvoll, um dauerhafte finanzielle Einbußen auffangen zu können.

Bei Vollinvalidität beträgt das Rentenkapital 1.000.000,00 € - bei einer Verzinsung von 2,4% entspricht das Rentenkapital einer monatlichen Rente in Höhe von 2.000,00 €.

Mit dem "fett" gedruckten Vorschlag sind sowohl die kurzfristigen- als auch die langfristigen Folgen abgedeckt, diese Variante können wir Ihnen empfehlen.

Verletzungen durch berufliche Infektionsrisiken sind in der Unfallversicherung der PVAG mitversichert, z.B. Infektion an einer Spritze bei einer Leibesvisitation.

In der Unfallabsicherung sind umfangreiche Zusatzleistungen enthalten, z.B. Bergungskosten (10.000,00 €), Kosmetische Operationen (10.000 €, davon 2.500 € für zahnärztliche Kosten), Reha-Management (u.a. BG-Kliniken) uvm.

Das zusätzliche Unfallrentenkapital leistet bei unfallbedingter Invalidität (=Minderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit) ab einem Invaliditätsgrad von 50%.

Highlights für GdP-Mitglieder:

  • Beitragsfreie Anwartschaftsversicherung für Polizeianwärter (Tarife AB30, SB-R 30)
  • Keine Gesundheitsprüfung für die stationären Wahlleistungen (Tarife R-SB-W 50, R-SEB 50) und für die Anwartschaft zu ambulanten Restkosten (AEB 70) sowie für die Pflege-Pflichtversicherung (PVB)
  • Absicherung durch „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung inklusive Vollzugsdienstunfähigkeit
  • Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken
  • Vollzugsdienstunfähigkeitssumme bereits ab 10% Invalidität

 Weitere Vorteile:

  • GdP-Rente – Riester-Rente zu Vorteilskonditionen (für Mitglieder, Ehegatten) inklusive beitragsfreier Unfallabsicherung – einmaliger staatlicher Förderbonus von 200,00 € für alle Förderberechtigten unter 25 Jahre
  • Nachlässe über die PVAG für Unfall-, Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen
  • Kraftfahrzeugversicherung – günstiger „P“- Polizeitarif für Polizeibeschäftigte und Polizei-/Kommissaranwärter

 Ihr Ansprechpartner:

SIGNAL IDUNA Generalagentur André Lange
Büro:
Burgwall 20
44135 Dortmund
Telefon: (02 31) 1 89 02 09
Telefax: (02 31) 1 89 02 10
Mobil:    (01 71) 1 97 21 91
E-Mail:   andre.lange@signal-iduna.net
Internet: www.kv-zusatz.net , www.signal-iduna.de/andre.lange

Wir stehen Ihnen mit unserem Team gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

 
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