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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Tarifen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie:
Die weiteren Leistungsarten:
Folgende Fragen betreffen nur das KompaktTOP-Paket!
Zusatztarif EKTG 43-20
Welche Zahnersatzkosten
werden übernommen ?
Anders als viele Mitbewerber kennen wir keine Beschränkung auf das
kassenzahnärztliche Niveau; wir leisten bis zum Höchstsatz der
Gebührenordnung für Zahnärzte.
Erstattungsfähig sind Kosten für Zahnersatz, hierzu zählen
auch Einzelkronen und Einlagefüllungen / Inlays einschließlich
Reparaturen, wiederherstellende Maßnahmen sowie implantologische Leistungen.
Die Kosten für Implantologie werden für die erste Leistung in Höhe von 20% (KompaktSTART) bzw. 30% (KompaktPLUS und -TOP) auf 6 Implantate pro Kiefer einschließlich vorhandener Implantate begrenzt und sind pro Implantat bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,00 € erstattungsfähig.
Die danach insgesamt verbleibenden Restkosten werden unabhängig vom Rechnungsbetrag zu 50% bis zu einer Leistung in Höhe von 1.280,00 € pro Kalenderjahr erstattet (entspricht Restkosten in Höhe von 2.560,00 €).
Wie hoch ist die Erstattung
für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie in den ersten Jahren
?
Für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden in allen Zusatz-Paketen
ab dem 1.Versicherungsjahr 50% der nicht durch anderweitigen Versicherungsschutz
gedeckten Kosten bis zu 1.280,00 € (entspricht Restkosten von 2.560,00
€) übernommen. (inklusive hochwertiger Behandlung wie z.B. Kunststoff-Füllungen, Versiegelung).
Für die professionelle Zahnreinigung leisten wir zweimal pro Kalenderjahr 50% der Kosten, bis zu einem Rechnungsbetrag von jeweils 75,00 € (=zwei mal 37,50 € Leistung).
Leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung oder
Kieferorthopädie nicht, erhalten Sie ebenfalls 50% der Kosten erstattet,
maximal 1.280,00 € pro Kalenderjahr.
Gibt es Höchstgrenzen bei Zahnersatz
in den ersten Versicherungsjahren?
Für alle enthaltenen Zahnleistungen, also Zahnersatz, Inlays und Implantate und nur für die 50% Restkostenerstattung zusätzlich Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden in den ersten 4 Versicherungsjahren die folgenden Beträge maximal erstattet.
Anhand der folgenden Aufstellung können Sie die maximale Erstattung
der einzelnen KV-Zusatzpakete in den ersten Versicherungsjahren erkennen.
KompaktSTART |
1.Vers.jahr |
2.Vers.jahr |
3.Vers.jahr |
4.Vers.jahr |
ab
5.Vers.j. |
20%* vom Rechnungsbetrag max.
|
200,00 € |
300,00 € |
400,00 € |
500,00 € |
unbegrenzt |
50%** der verbleibenden Restkosten |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
Gesamtleistung |
1.480,00 € |
1.580,00 € |
1.680,00 € |
1.780,00 € |
|
KompaktPLUS/KompaktTOP-Paket
|
1.Vers.jahr |
2.Vers.jahr |
3.Vers.jahr |
4.Vers.jahr |
ab
5.Vers.j. |
30%* vom Rechnungsbetrag max.
|
300,00 € |
450,00 € |
600,00 € |
750,00 € |
unbegrenzt |
50%** der verbleibenden Restkosten |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
1.280,00 € |
Gesamtleistung |
1.580,00 € |
1.730,00 € |
1.880,00 € |
2.030,00 € |
|
Für die erste Leistung (20% bzw. 30%) greift bei der Berechnung der Höchstsätze das Versicherungsjahr (ab Vertragsbeginn) und bei den 50% Restkosten das Kalenderjahr (01.01.-31.12).
Wichtig: Bei einem Unfall entfallen diese Höchstgrenzen!
Wie setzen sich die Leistungen für
Zahnersatz in den einzelnen Paketen zusammen?
KompaktSTART-Paket
Tarif |
Leistung |
GE |
20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag |
Z50-3 |
50% der nicht anderweitig gedeckten Kosten |
KompaktPLUS-Paket
Tarif |
Leistung |
GE |
20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag |
GE-Plus |
10% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag |
Z50-3 |
50% der nicht anderweitig gedeckten Kosten |
KompaktTOP-Paket
Tarif |
Leistung |
GE |
20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag |
GE-TOP |
10% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag |
Z50-3 |
50% der nicht anderweitig gedeckten Kosten |
Wie kann ich zusammen mit der GKV eine
Gesamterstattung von 97,5% erreichen ?
Voraussetzung für eine Gesamterstattung von 97,5% ist eine Kostenübernahme
der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 65% der Gesamtrechnung.
Aufgrund der Festzuschüsse ist dies nur möglich, wenn Sie sich
für die gesetzliche Regelversorgung entscheiden. Die Gesamterstattung
könnte sich in diesem Fall folgendermaßen gestalten: z.B.: Rechnungsbetrag:
1.000,00 €; davon übernimmt die GKV maximal 65%.
Das KompaktPLUS und KompaktTOP-Paket übernehmen jeweils 30% vom Rechnungsbetrag.
Bleibt eine Differenz in Höhe von 5%, welche zur Hälfte von dem
enthaltenen Tarif Z50 übernommen wird, also 2,5%.
Mit dem KompaktSTART-Paket liegt die Gesamterstattung in diesem Beispiel bei
92,5%. Entscheiden Sie sich persönlich für eine höherwertige
Versorgung, so fällt die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
geringer aus.
Der private Zusatztarif wird dadurch noch wertvoller, wie Sie in den folgenden
Ausführungen erkennen können.
Wie kann ich selbst die Höhe der
Erstattung bei Zahnersatz berechnen und wie wirkt sich die Höchsterstattung
in den ersten 4 Versicherungsjahren auf meine Leistung aus ?
Sie können Ihren Erstattungsanspruch für Zahnersatz (auch für
Keramik- oder Goldinlays, Keramikverblendungen, Kronen etc.) schnell folgendermaßen
berechnen:
Grundlage ist der Rechnungsbetrag für die Zahnersatzmaßnahme.
Ihre Gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten einer Zahnersatzmaßnahme
ausgehend von der Regelversorgung. Sie erhalten dann einen Festzuschuss
in Höhe von 50%, nach 5-jähriger Vorsorge 60% und nach 10-jähriger
Vorsorge 65% der Regelversorgung (Bonussystem).
Sie erhalten aus dem KompaktSTART-Paket zuerst eine Erstattung in Höhe
von 20% vom Rechnungsbetrag und danach 50% der Differenz der Gesamterstattung
(GKV und Privat) zu Ihrer Eigenbeteiligung:
Sie erhalten aus dem KompaktPLUS und KompaktTOP-Paket zuerst eine Erstattung
in Höhe von 30% vom Rechnungsbetrag und danach 50% der Differenz der
Gesamterstattung (GKV und Privat) zu Ihrer Eigenbeteiligung.
Beispiel:
Rechnungsbetrag 3.000,00 €
KompaktSTART
20% |
Leistung
GKV |
Eigen-
beteiligung |
KompaktSTART davon 50%
|
KompaktSTART
Gesamt |
KompaktSTART und GKV Ges. |
600,00 € |
1.500,00 € |
900,00 € |
450,00 € |
1.050,00 € |
2.550,00 € |
KompaktPLUS / TOP
30% |
Leistung
GKV |
Eigen-
beteiligung |
KompaktPLUS / TOP davon
50%
|
KompaktPLUS / TOP
Gesamt |
KompaktPLUS / TOP und
GKV Gesamt |
900,00 € |
1.500,00 € |
600,00 € |
300,00 € |
1.200,00 € |
2.700,00 € |
Angenommen die in dem Beispiel genannte Behandlung würde schon im ersten
Versicherungsjahr (natürlich nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten),
z.B. 9 Monate nach Versicherungsbeginn auf Sie zukommen.
Dann wären die Höchstgrenzen im ersten Versicherungsjahr zu berücksichtigen
und Ihre Erstattung würde sich wie folgt darstellen:
Rechnungsbetrag
3.000,00 €
KompaktSTART
20% |
Leistung
GKV |
Eigen-
beteiligung |
KompaktSTART davon 50%
|
KompaktSTART
Gesamt |
KompaktSTART und
GKV Gesamt |
200,00 € |
1.500,00 € |
1.300,00 € |
650,00 € |
850,00 € |
2.350,00 € |
KompaktPLUS / TOP 30% |
Leistung
GKV |
Eigen-
beteiligung |
KompaktPLUS / TOP davon 50%
|
KompaktPLUS / TOP Gesamt |
KompaktPLUS / TOP und GKV Gesamt |
300,00 € |
1.500,00 € |
1.200,00 € |
600,00 € |
900,00 € |
2.400,00 € |
Fazit: trotz der Höchstbegrenzung im ersten Versicherungsjahr
(KompaktSTART 20% maximal 200,00 € und
KompaktPLUS / KompaktTOP Paket maximal 300,00 €) fällt die Gesamterstattung
mit Übernahme der
verbleibenden Restkosten in Höhe von 50% sehr hoch aus. Sie genießen
also ab sofort einen sehr
attraktiven Versicherungsschutz.
Benötige ich einen Heil- und
Kostenplan?
Grundsätzlich sollte schon aus Eigeninteresse ein Heil- und Kostenplan
vom Zahnarzt verlangt werden,
damit Sie eine sichere Aussage über die Gesamtkosten erhalten. In den
Zusatzpaketen ist ein Heil- und
Kostenplan erst einzureichen, wenn der voraussichtliche Rechnungsbetrag
2.500,00 € übersteigt.
Wie hoch ist die Erstattung für
Brillen und Kontaktlinsen ?
SIGNAL IDUNA zahlt für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen
100% der verbleibenden Kosten, insgesamt bis zu 165,00 €. Immer nach
Vorleistung eines gesetzlichen Leistungsträgers und immer bei einer
Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien. Ansonsten alle
3 Jahre. Diese Leistung wird in allen KV-Zusatzpaketen erbracht.
Die erstmalige Leistung für Sehhilfen ist nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten, also im vierten Versicherungsmonat möglich.
Welche Leistungen werden bei Auslandsreisen
erbracht ?
SIGNAL IDUNA zahlt 100% für medizinisch notwendige Rücktransporte,
ambulante, stationäre und einfache zahnärztliche Behandlung -
bei allen Reisen bis zu 6 Wochen; bei Tod im Ausland max. 11.000,00 €
für die Kosten der Überführung oder Bestattungskosten am
Sterbeort. Diese Leistung wird in allen KV-Zusatzpaketen erbracht.
Wie hoch ist die Erstattung bei Kuren
?
SIGNAL IDUNA zahlt 8,25 € pro Tag für 28 Tage innerhalb von 3
Kalenderjahren. Diese Leistung wird in allen KV-Zusatzpaketen aus dem
versicherten Tarif GE (der in den Paketen KompaktSTART, KompaktPLUS und
KompaktTOP enthalten ist) übernommen.
Welche Leistungen werden bei Heilpraktikerbehandlung
und Naturheilkunde durch einen Arzt erbracht ?
Im KompaktPLUS-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% bis zu 550,00 € im Kalenderjahr
inklusive der verordneten Medikamente ausschließlich für Heilpraktikerbehandlung.
Im KompaktTOP-Paket werden zusätzlich die Kosten für Naturheilkunde
durch einen Arzt inklusive der verordneten nicht verschreibungspflichtigen,
naturheilkundlichen Medikamente erstattet. Die Gesamterstattung für
Heilpraktiker und Naturheilkunde durch einen Arzt beträgt ebenfalls
550,00 € im Kalenderjahr.
Im KompaktSTART-Paket ist diese Leistung nicht enthalten.
Welche Heilpraktikerbehandlungen werden
erstattet?
Erstattungsfähig sind wissenschaftlich anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit ärztliche Leistungen im Rahmen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Im KompaktPLUS und KompaktTOP-Paket werden z.B. folgende Behandlungen
erstattet: Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie,
Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik,
osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren
(Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).
Das KompaktPLUS-Paket leistet nur für Heilpraktiker, das KompaktTOP-Paket
für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte.
Welche Beträge werden maximal für
Heil-, Hilfsmittel, Arzneimittel und Haushaltshilfe erbracht ?
Im KompaktPLUS-Paket beträgt die maximale tarifliche Erstattung für
Heil- und Hilfsmittel 1.100,00 je Kalenderjahr.
Für Arzneimittel und Haushaltshilfe erbringt das KompaktPLUS-Paket keine
Leistung.
Im KompaktTOP-Paket beträgt die maximale tarifliche Erstattung für
Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel und Haushaltshilfe insgesamt 550,00
€ je Kalenderjahr. Im KompaktSTART- Paket ist diese Leistung nicht enthalten.
Welche Hilfsmittel werden erstattet ?
Im KompaktPLUS-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für
ärztlich verordnete Hilfsmittel (nicht Brille) und zusätzlich die Restkosten
inklusive Zuzahlung für Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen
und Perücke nach Haarausfall infolge einer Chemotherapie bis zu 1.100,00
€ je Kalenderjahr.
Im KompaktTOP-Paket sind zusätzlich Kosten für ein Hörgerät
erstattungsfähig. Die Höchstleistung beträgt im Kalenderjahr
550,00 €.
Im KompaktSTART-Paket ist diese Leistung nicht enthalten.
Folgende Fragen betreffen
nur das KompaktTOP-Paket!
Welche
Leistung wird für Arzneimittel und Haushaltshilfe erbracht ?
Es erfolgt ausschließlich im KompaktTOP-Paket eine Erstattung für
Arzneimittel und Haushaltshilfe.
Diese beträgt 80% bis zu 550,00 € je Kalenderjahr für die
gesetzlichen Zuzahlungen.
Welche Vorsorgeuntersuchungen
werden übernommen ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% alle zwei Kalenderjahre bereits
ab dem 20.Lebensjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die in der "Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie"
und der "Krebsfrüherkennungs-Richtlinie" des Gemeinsamen
Bundesausschusses genannt sind. Im Rahmen eines Life-Style-Checks ab dem
30. Lebensjahr, im Rahmen der Schlaganfallvorsorge ab dem 50. Lebensjahr
und im Rahmen der videosystemgestützten Hautkrebsvorsorge ab dem 25.
Lebensjahr alle zwei Jahre zu 80%.
Für alle vorgenannten Vorsorgeuntersuchungen werden insgesamt maximal
550,00 € pro Kalenderjahr erstattet.
Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen nicht enthalten.
Vorsorgeuntersuchungen werden auch durch die gesetzliche Krankenversicherung
erstattet, aber mit dem KompaktTOP-Paket können diese Vorsorgeuntersuchungen
früher und öfter Inanspruch genommen werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht für den Life-Style-Check,
Schlaganfallvorsorge und die videosystem-gestützte Hautkrebsvorsorge.
Welche Vorsorgeuntersuchungen fallen
unter die "Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie"?
Diagnostik bei häufig aufretenden Krankheiten, z.B. Herz-Kreislauferkrankungen,
Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus.
Das KompaktTOP-Paket leistet hier alle 2 Jahre ab dem 20. Lebensjahr,
die gesetzliche Krankenversicherung alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr.
Welche Vorsorgeuntersuchungen fallen
unter die "Krebsfrüherkennungsrichtlinie"?
Das KompaktTOP-Paket leistet ab dem 20. Lebensjahr bei Frauen für
Krebsvorsorgeuntersuchungen in den Bereichen Genital, Brust, Haut, Rektum,
Dickdarm, Mammographie und bei Männern in den Bereichen Prostata, Genital,
Haut, Rektum und Dickdarm.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese Vorsorgeuntersuchungen
erst bei Erreichen eines Mindestalters erstattet, bei Frauen für Genital
ab dem 20 Lebensjahr (LJ), Brust und Haut ab dem 30 LJ, Rektum und Dickdarm
ab dem 50. LJ und Mammographie zwischen dem 50. und 70 LJ; bei Männern
für Prostata, Genital und Haut ab dem 45 Lebensjahr und für Rektum,
Dickdarm ab dem 50. Lebensjahr.
Welche Leistung wird bei der
Neugeborenen-Vorsorge erbracht?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% bis zu 200,00 € für
erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die nicht in der "Kinder-Richtlinie"
für Neugeborene genannt sind und spätestens bis zum 14. Lebenstag
durchgeführt werden. Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese
Leistungen nicht enthalten.
Welche Schutzimpfungen im Zusammenhang
mit Auslandsreisen werden übernommen ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA 80% bis zu 200,00 € für
Hepatitis A, FSME und Typhus. Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind
diese Leistungen nicht enthalten.
Im Krankenhaus:
Welche Leistungen werden
im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt erbracht ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA die Differenzkosten, wenn Sie ein
anderes Krankenhaus wählen als in der ärztlichen Einweisung genannt
wurde (für Privatkliniken bis maximal 100,00 € pro Kalendertag).
Ihre gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 € pro Tag
wird zu 100 % bis zu 28 Tage übernommen, maximal 280,00 € pro
Kalenderjahr. Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen
nicht enthalten.
Unter welcher Voraussetzung wird die
Rooming-In Leistung erbracht ?
Im KompaktTOP-Paket zahlt SIGNAL IDUNA die Kosten für die Unterbringung
und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson beim Krankenhausaufenthalt
eines Kindes bis 25,00 € am Tag (höchstens 14 Tage im Kalenderjahr).
Voraussetzung ist, dass das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat und mindestens ein Elternteil bei uns krankheitskostenversichert ist.
Im KompaktSTART-Paket und im KompaktPLUS-Paket sind diese Leistungen
nicht enthalten.
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